Der Gemeindevorstand
Dieser wird auf Romanisch «suprastanza» genannt. Mit dem Dorfmeister, «cuvia» oder «cuvei», an der Spitze war dies die ausführende Behörde. [1] Was den Dorfmeister anbetrifft, musste dieser ein erfahrener Mann sein und über Satzungen, Sitte und Gewohnheitsrecht Bescheid wissen. Seine Amtszeit blieb auf zwei Jahre beschränkt. Von dieser Regelung wurde dann im 19. Jahrhundert abgewichen. … Der Gemeindevorstand weiterlesen